Unterstützung des Geheimdienstes für Gruppen, die Kriegsverbrechen begehen

Unterstützung des Geheimdienstes für Gruppen, die Kriegsverbrechen begehen
12/04/2026

Die unter der AKP geführte Nationale Geheimdienstorganisation (MİT) hat über einige ihrer hochrangigen Mitglieder finanzielle Unterstützung an Personen oder Gruppen geleistet, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben sollen. Eine der zentralen Figuren bei der Organisation dieses Prozesses, einschließlich der Übergabe der Gelder, war der damalige Leiter der MİT-Spezialoperationen, Kemal Eskintan.

Die Quellen dieser finanziellen Mittel sollen aus folgenden legalen oder illegalen Aktivitäten stammen:

  • Ausgaben aus dem Geheimhaushalt (in den letzten 20 Jahren etwa um das 30-Fache gestiegen)
  • Von durch MİT kontrollierten Gruppen geplünderte Olivenhaine
  • Von durch MİT kontrollierten Gruppen geplünderte weitere Vermögenswerte
  • Einnahmen aus dem Verkauf von von ISIS bezogenem Öl
  • Einnahmen aus Waffenhandel
  • Provisionen aus dem Transport verschiedener Güter infolge der Kontrolle der Region Idlib
  • Angebliche Provisionen aus Drogentransitrouten

Im Folgenden werden die Aktivitäten des damaligen Leiters der MİT-Spezialoperationen, Kemal Eskintan, dargestellt, die angeblich der Unterstützung strafbarer Handlungen dienten.

Finanzielle Unterstützung für den gestürzten Führer El-Baschir

Im Juli 2008 forderte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) die Festnahme von Omar al-Baschir wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur. Dennoch ignorierte die AKP-Regierung diese internationalen Entscheidungen und setzte ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit ihm fort. Al-Baschir wurde 2008 auf Einladung von Abdullah Gül auch in die Türkei eingeladen.

Der IStGH erneuerte diese Entscheidung 2009. Al-Baschir sollte am 9. November 2009 als Gast an einem Gipfel der Organisation der Islamischen Konferenz in Istanbul teilnehmen. Dennoch setzte die Türkei ihre Beziehungen zum Sudan fort. Es wird behauptet, dass eine gegenseitige politische Unterstützung bestand.

Quellen berichten zudem von Bargeldtransporten in Koffern, die von Kemal Eskintan organisiert worden sein sollen. Ein ehemaliger Militärangehöriger und Kollege von Eskintan soll in einem Gespräch bestätigt haben, dass in den Jahren 2013 und 2014 Bargeldtransporte im Auftrag des Staates durchgeführt und an Präsident Omar al-Baschir übergeben wurden. Dabei soll Eskintan sogar erwähnt haben: „Ich bin mit dem Flugzeug über dich hinweg geflogen“, um diese Reisen zu bestätigen. Die Transporte sollen mit staatlich gecharterten Flugzeugen erfolgt sein, vermutlich unter dem Deckmantel anderer offizieller Aufgaben, etwa zur Förderung der Zusammenarbeit im Geheimdienstbereich.

Unterstützung und Organisation für syrische Dschihadisten, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen werden

Bevor auf die Vorwürfe eingegangen wird, wird kurz erläutert, um welche Gruppen es sich handelt. Zu den wichtigsten bewaffneten Gruppen gehören die Freie Syrische Armee (FSA) und Al-Qaida, wobei insbesondere die FSA keine einheitliche Struktur besitzt. Viele Gruppen handeln unter lokalen Kommandeuren.

Laut Menschenrechtsberichten sollen bewaffnete Gruppen in Syrien zahlreiche Handlungen begangen haben, die nach dem Römischen Statut als Kriegsverbrechen gelten, darunter:

  1. Tötung
  2. Verstümmelung
  3. Grausame Behandlung
  4. Folter
  5. Schwere Verletzung der Menschenwürde
  6. Geiselnahme
  7. Außergerichtliche Hinrichtungen
  8. Angriffe auf Zivilisten
  9. Angriffe auf geschützte Einrichtungen
  10. Angriffe auf humanitäres Personal
  11. Angriffe auf geschützte Orte
  12. Plünderung
  13. Sexuelle Gewalt
  14. Einsatz von Kindersoldaten
  15. Vertreibung von Zivilisten
  16. Heimtückische Tötung oder Verwundung
  17. Verweigerung von Gnade
  18. Medizinische oder wissenschaftliche Experimente
  19. Zerstörung oder Aneignung von Eigentum

Ein Teil dieser Gruppen soll von der Türkei (MİT) kontrolliert oder finanziert worden sein. Diese Organisation soll zeitweise von Kemal Eskintan, der unter dem Codenamen „Ebu Furkan“ tätig gewesen sein soll, geleitet worden sein.

Behauptungen der Quellen und Fragen

Nach Angaben von Quellen soll in Syrien durch den MİT eine Art Armee aus dschihadistischen Gruppen aufgebaut worden sein, deren Mitglieder regelmäßig bezahlt wurden. Die Zahl dieser Personen soll über 100.000 liegen.

Auf die Frage nach der Verlässlichkeit dieser Informationen wird angegeben, dass hochrangige Kommandeure, die in der Region tätig waren, davon Kenntnis gehabt hätten, auch wenn aus strukturellen Gründen keine schriftlichen Aufzeichnungen existieren.

Es wird behauptet, dass in Nord-Syrien zivile Verwaltungsstrukturen aufgebaut wurden, darunter die Ernennung von religiösen Beamten, Postangestellten, Verwaltungsbeamten und medizinischem Personal. Einige dieser Personen seien türkische Staatsbürger.

Außerdem wird angegeben, dass Grenzübergänge von Mitgliedern der Freien Syrischen Armee kontrolliert wurden und dass bezahlte Kämpfer eingesetzt wurden, deren Gehälter von der Türkei übernommen wurden.

Die Gehälter sollen etwa 1500 US-Dollar pro Person betragen haben.

Finanzierung

Die Finanzierung soll teilweise aus dem Geheimhaushalt erfolgt sein. Dabei wird auf eine deutliche Steigerung verwiesen:

2003: 103 Milliarden TL Staatseinnahmen – 98,3 Millionen TL Geheimhaushalt
2021: 1,4 Billionen TL Staatseinnahmen – 2,7 Milliarden TL Geheimhaushalt

Zusätzlich sollen illegale Einnahmequellen wie Waffenhandel, Schmuggel, Plünderung landwirtschaftlicher Flächen und Ölhandel eine Rolle gespielt haben. Zudem soll Strom kostenlos aus der Türkei geliefert worden sein.

Verwendung dieser Kräfte

Es wird behauptet, dass diese Kräfte nicht nur in Syrien, sondern auch in Libyen und Bergkarabach eingesetzt wurden. Außerdem wird behauptet, dass sie auch am 15. Juli eingesetzt worden seien. Vertreter solcher Gruppen sollen zudem an Treffen innerhalb des MİT teilgenommen haben.

Rechtliche Bewertung

Auf die Frage, ob dies über die gesetzlichen Befugnisse des MİT hinausgehe, wird angegeben, dass zwar Kontakte zu Organisationen gesetzlich möglich seien, jedoch die Einrichtung einer parallelen Armee und deren Finanzierung nicht durch das Gesetz gedeckt sei.

Vorwürfe zu Kriegsverbrechen

Es wird behauptet, dass diese nicht registrierten Kräfte möglicherweise an Plünderungen und Enteignungen beteiligt gewesen seien, insbesondere nach Operationen in den Jahren 2018–2019.

Rolle von Kemal Eskintan

Kemal Eskintan wird als zentrale Figur dargestellt, die diese Prozesse organisiert habe. Sein Codename soll „Ebu Furkan“ gewesen sein. Er soll direkten Kontakt zu Anführern bewaffneter Gruppen gehabt und diese im Sinne staatlicher Interessen gesteuert haben.

Es wird weiter behauptet, dass er direkten Zugang zu hochrangigen politischen Entscheidungsträgern gehabt habe und sogar telefonischen Kontakt zu diesen herstellen konnte.

Weitere Vorwürfe umfassen die Organisation von illegalen Grenzübertritten, Treffen zwischen bewaffneten Gruppen und politischen Entscheidungsträgern sowie die Nutzung inoffizieller Grenzübergänge.

An der syrischen Grenze soll es neben offiziellen Übergängen auch inoffizielle Übergänge gegeben haben, an denen nur einzelne Soldaten stationiert gewesen seien und über die Personen und Materialien transportiert worden seien. Beispiele für solche Übergänge sollen sich in der Nähe von Öncüpınar, Afrin und Idlib befinden.

Es wird auch behauptet, dass ein MİT-Mitarbeiter bei einem Bombenanschlag an einem solchen Übergang ums Leben gekommen sei, ohne dass dies öffentlich gemacht wurde.

Darüber hinaus wird angegeben, dass Waffenlieferungen nach Syrien ein sensibles Thema seien, das international rechtliche Konsequenzen haben könnte, weshalb es vermieden werde, dieses öffentlich zu diskutieren. Staaten wie Russland sollen dieses Thema gelegentlich als Druckmittel nutzen.

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