Gerechtigkeitslektion eines Oberleutnants der Justiz vor Gericht
Nach dem 15. Juli 2016 ist die Verteidigung von Personalleutnant Abdullah Şevki Güngör im sogenannten „Generalstabs-Hauptverfahren“ vor dem 17. Schwurgericht Ankara aus rechtlicher und justizieller Sicht von großer Bedeutung. Güngör, der am 15. Juli 2016 im Generalstabsquartier im Dienst war, hielt als Jurist sowohl eine Verteidigungsrede als auch eine auf Rechtsnormen basierende „Unterrichtsstunde“ für das Gericht. Trotz seiner detaillierten juristischen Argumente und des offensichtlichen Mangels an Beweisen wurde Güngör zu 17-facher erschwerter lebenslanger Haft verurteilt.
Der angeklagte Jurist und Leutnant: Hat er den Preis seines Dienstes bezahlt?
Abdullah Şevki Güngör war als Personalleutnant im Generalstab tätig und Jurist innerhalb der Streitkräfte. Er beschäftigte sich beruflich mit Gesetzgebungs- und Regelungsprojekten und befand sich in der Nacht des Vorfalls im Dienst als Wachoffizier im Hauptquartier. In seiner Verteidigung widerlegte er detailliert die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und fiel durch seine juristische Ausbildung, sein Fachwissen und seine Standhaftigkeit auf.
„Diese Vorwürfe können weder durch konkrete Beweise noch durch rechtliche Grundlagen erklärt werden“, sagte Güngör und unterrichtete das Gericht unter Bezugnahme auf das türkische Strafgesetzbuch (TCK), das Gesetz über den internen Dienst der Streitkräfte und das Militärstrafgesetz.
Eine Verteidigung voller juristischer Erklärungen
Leutnant Güngör behandelte in seiner Verteidigung ausführlich rechtliche Grundsätze und militärische Hierarchieregeln:
1. Tatbestandsmerkmale des Putschdelikts nach dem TCK:
Güngör betonte, dass für das Vorliegen eines Putschdelikts nach dem Strafgesetzbuch Zwang und Gewalt erforderlich seien.
„Ein Putschversuch ist ein vorsätzliches Delikt. Vorsatz muss Zwang und Gewalt beinhalten. Ich habe jedoch keinerlei Gewalt oder Zwang ausgeübt. Ich habe nicht geschossen, nicht bedroht und keine Befehle erteilt“, sagte er und wies die Vorwürfe zurück.
2. Befehl und Gehorsam in der militärischen Hierarchie:
Unter Bezugnahme auf Artikel 15 und 20 des Gesetzes über den internen Dienst erklärte er die Pflicht zur Befolgung von Befehlen:
- Art. 15: „Untergebene sind zu vollständigem Vertrauen und bedingungslosem Gehorsam gegenüber Vorgesetzten verpflichtet.“
- Art. 20: „Untergebene dürfen Befehle nicht ändern, verzögern oder hinterfragen.“
Er erklärte: „Ich hatte weder die Befugnis noch die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Befehle meiner Vorgesetzten zu prüfen. Ich handelte im Vertrauen auf meine Vorgesetzten.“
3. Grundsatz der persönlichen Strafbarkeit:
Er betonte, dass niemand allein wegen seiner Anwesenheit am Ort eines Geschehens verantwortlich gemacht werden dürfe:
„Es gibt keinen Beweis, dass ich aktiv an dem Putschversuch beteiligt war. Jemanden nur aufgrund seiner Anwesenheit zu verurteilen, widerspricht grundlegenden Rechtsprinzipien.“
4. Mangel an Beweisen:
Güngör erklärte, dass die Anklageschrift keinerlei konkrete Beweise gegen ihn enthalte. Die Kameraaufzeichnungen zeigten lediglich, dass er sich im Wachbereich aufgehalten habe, ohne jegliche Handlung.
Appell an das Gericht über das Recht
Güngör verwies zudem auf Entscheidungen des 16. Strafsenats des Kassationsgerichts zur Definition von Mitgliedschaft in einer Organisation und erklärte:
„Damit jemand als Mitglied einer Organisation gilt, muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er bewusst und willentlich beigetreten ist. Kein einziger Beweis in diesem Verfahren zeigt eine Verbindung meinerseits zur Organisation.“
Er erinnerte außerdem an den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ und sagte:
„Alle Beweise beruhen auf Vermutungen; diese Strafen sind rechtlich nicht erklärbar.“
Ergebnis der Verteidigung: erschwerte lebenslange Haft
Trotz seiner ausführlichen juristischen Argumentation verurteilte das Gericht Abdullah Şevki Güngör zu 17-facher erschwerter lebenslanger Haft. Die Entscheidung wurde aus Sicht rechtsstaatlicher Prinzipien als schwerwiegender Makel bewertet.
Seine wiederholte Aussage in der Verteidigung lautete:
„Eine solche Entscheidung verurteilt nicht nur mich, sondern auch die universellen Prinzipien des Rechts.“
Ein Jurist auf der Suche nach Gerechtigkeit
Abdullah Şevki Güngör versuchte während seiner gesamten Verteidigung, Gerechtigkeit auf Grundlage des Rechts zu suchen und ging damit als Jurist und zugleich als Betroffener in die Geschichte ein. „Ich habe nur meine Pflicht erfüllt“, sagte er und betonte, dass seine sorgfältig ausgearbeitete Verteidigung trotz des Urteils als bedeutender Beitrag zur Gerechtigkeit betrachtet werden sollte.
Wie viele andere Verfahren nach dem 15. Juli wurde auch dieses Urteil gegen ihn als dunkler Makel in der Rechtsgeschichte bewertet.
Serdar Türkoğlu
Quelle
Verteidigung von Abdullah Şevki Güngör, aufgezeichnet per SEGBİS in der Verhandlung vom 27.06.2018 im Rahmen der Akte 2017/109 des 17. Schwurgerichts Ankara.