Bericht von Oberst i.G. Ramazan Gözel, dem Büroleiter von Hulusi AKAR

Bericht von Oberst i.G. Ramazan Gözel, dem Büroleiter von Hulusi AKAR
12/04/2026

Nach dem 15. Juli 2016 spielte im im sogenannten „Generalstabs-Hauptverfahren“ vor dem 17. Schwurgericht Ankara die Verteidigung von Stabsoberst Ramazan Gözel eine bedeutende Rolle im Hinblick auf das Verständnis der Ereignisse im Generalstabsquartier. Gözel, der damalige Leiter des Privatbüros des Generalstabschefs, wurde in der öffentlichen Darstellung als zentrale Figur dargestellt, da er als engster Mitarbeiter von Hulusi Akar galt.

Die wichtigsten gegen ihn erhobenen Vorwürfe während der Hauptverhandlung waren unter anderem:

  • Verletzung der Verfassung
  • Straftaten gegen das Parlament und die Regierung
  • Leitung des angeblichen Putschgeschehens im Generalstabsquartier
  • Mitgliedschaft im sogenannten „Yurtta Sulh Rat“
  • Telefonkontakte ins Ausland (u. a. USA, Belgien, Großbritannien) in der Nacht des 15. Juli

Aus seiner Verteidigung ergibt sich nach seiner Darstellung klar, dass sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Wesentlichen auf Befehle und Handlungen von Generalstabschef Hulusi Akar zurückzuführen seien und er lediglich als ausführende Person gehandelt habe.

Stabsoberst Ramazan Gözel legte dem Gericht detaillierte Aufstellungen vor, darunter HTS-Verbindungsdaten, private und dienstliche Telefonaufzeichnungen sowie Dokumente, die seine Aufenthaltsorte und Kontakte im Zeitraum Anfang Juli 2016 belegten. Er erklärte, dass er weder an Putschplanungen beteiligt gewesen sei noch Mitglied des „Yurtta Sulh Rates“ oder einer terroristischen Organisation gewesen sei, und dass die entsprechenden Vorwürfe in sich zusammenbrechen würden.

Er beantragte zudem die vollständige Auswertung von HTS-Daten, internen Telefonleitungen des Generalstabs sowie seiner dienstlichen und privaten Kommunikationsmittel. Nach seiner Darstellung sei jedoch keine ernsthafte Ermittlungsarbeit auf Grundlage konkreter Beweise durchgeführt worden; stattdessen seien die erhobenen Vorwürfe ungeprüft übernommen worden.

In der Anklage wird er als hochrangiger Organisator des angeblichen Putschversuchs dargestellt, während er selbst angibt, durchgehend im Rahmen seiner Tätigkeit für Hulusi Akar gehandelt zu haben. So habe er beispielsweise am 15. Juli um 11:32 Uhr über das interne Karanet-E-Mail-System Anweisungen von Hulusi Akar in operative Direktiven umgewandelt und weitergeleitet. Laut seinen Angaben ergaben weder HTS-Daten noch interne Kommunikationsprotokolle außergewöhnliche Kontakte oder Bewegungen.

Er betonte außerdem, dass in den Aussagen anderer Angeklagter sowie sogar in den Aussagen von Hulusi Akar selbst sein Name nicht im Zusammenhang mit der angeblichen Putschführung erwähnt werde. Trotz fehlender direkter Beweise sei er allein aufgrund von Annahmen in Untersuchungshaft genommen worden.

Als einziges materielles Beweismittel wurden Kameraaufzeichnungen vorgelegt. Gözel kritisierte jedoch, dass nur etwa 10 bis 20 Prozent der Aufnahmen präsentiert worden seien und der Verbleib der restlichen Daten ungeklärt sei. Er stellte die Frage, wo sich die fehlenden Aufzeichnungen befinden und warum sie nicht dem Gericht vorgelegt wurden. Er argumentierte, dass Bildmaterial selektiv verwendet worden sei, um bestimmte Personen zu belasten. Zudem wies er auf mögliche Manipulationen durch Staatsanwaltschaft und Gutachter hin.

Er erklärte weiterhin, dass er sich zum Zeitpunkt der Ereignisse auf Anordnung von Hulusi Akar im Hauptquartier befunden habe und sämtliche Handlungen im Rahmen seiner dienstlichen Pflichten erfolgt seien. Auch seine HTS-Daten zeigten keine außergewöhnlichen Kontakte oder Treffen.

Gözel betonte zu Beginn seiner Verteidigung, dass das Verständnis der Rolle von Generalstabschef Hulusi Akar entscheidend sei, um die Ereignisse des 15. Juli vollständig aufzuklären. Er schilderte, dass er über Jahre hinweg eng mit Akar zusammengearbeitet habe und diesen daher sehr gut kenne. Akar sei eine Person gewesen, die sich flexibel gegenüber unterschiedlichen politischen und ideologischen Gruppen verhalten habe.

Er führte weiter aus, dass sich vor dem 15. Juli deutliche Veränderungen in der Führungspraxis des Generalstabs gezeigt hätten, insbesondere im Umgang mit politischen Akteuren, Besuchen von Einheiten der Spezialkräfte sowie bei internen Entscheidungsprozessen. Auch habe es auffällige Kontakte mit zivilen und sicherheitsrelevanten Institutionen gegeben.

Ein weiterer Punkt seiner Verteidigung betraf die Krisenführung. Er argumentierte, dass Hulusi Akar im Gegensatz zu früheren Krisensituationen (z. B. Abschuss eines russischen Flugzeugs oder Anti-Terror-Operationen) am 15. Juli nur mit sehr begrenztem Personenkreis kommuniziert habe und zentrale Akteure nicht einbezogen worden seien. Dies habe zu einer unklaren Befehlslage geführt, die letztlich Einheiten in eine Situation ohne klare Orientierung gebracht habe.

Auch seine eigene Personalversetzung wurde thematisiert. Trotz geplanter Versetzung und vorbereiteter Übergabe sei er am 15. Juli auf direkte Anordnung im Hauptquartier geblieben und habe weiterhin seine Aufgaben unter Hulusi Akar ausgeführt. Dennoch sei er später wegen dieser Tätigkeiten verurteilt worden.

Abschließend kritisierte Gözel das gesamte Verfahren im sogenannten „Generalstabs-Hauptverfahren“ als unzureichend aufgeklärt. Wichtige Zeugen seien nicht gehört worden, darunter hochrangige politische und militärische Akteure. Auch seien entscheidende Daten wie HTS-Auswertungen, Telefonprotokolle und interne Kommunikationswege nicht vollständig berücksichtigt worden. Das Verfahren sei seiner Ansicht nach schnell und ohne vollständige Aufklärung der Tatsachen abgeschlossen worden.

Er betonte, dass er von Beginn an erklärt habe, nicht Teil einer Putschplanung gewesen zu sein, sondern vielmehr in eine Situation geraten zu sein, in der er auf Anweisung seiner Vorgesetzten gehandelt habe.