Die Falle für die Çakırsöğüt-Brigade am 15. Juli

Die Falle für die Çakırsöğüt-Brigade am 15. Juli
12/04/2026

Der Kommandeur der Çakırsöğüt Gendarmerie-Brigade, Brigadegeneral Ali Osman Gürcan, trug mit seiner Aussage vom 09. April 2019 vor dem 17. Schwurgericht Ankara wesentlich dazu bei, das Bild des sogenannten 15.-Juli-Konstrukts weiter zu klären.

In seiner Aussage erklärte Brigadegeneral Gürcan, dass seine erste Fahrzeugkolonne um 23:20 Uhr die Kaserne verließ, nachdem um 22:20 Uhr der Verlegungsbefehl bei seiner Einheit eingegangen war. Auf dem Weg in Richtung Cizre passierten sie drei Polizeikontrollpunkte und zwei Gendarmeriekontrollpunkte, ohne dass jemand sie anhielt oder fragte: „Sie sind durch fünf Punkte bis Cizre gefahren, Herr Kommandant, niemand hat gefragt, wohin Sie gehen oder was Sie tun?“ In Cizre angekommen, stellten sie fest, dass die Straße von der Polizei gesperrt war, woraufhin sie die Öffnung der Straße verlangten. Die Polizisten hätten geantwortet: „Wir haben Befehl erhalten, wir lassen Sie nicht durch!“

Er betonte, dass die Ereignisse durch Zeugenaussagen und Polizeivideos belegt seien und dass das Nichtvorlegen aller Aufnahmen vor Gericht dazu diene, begangene Straftaten zu verbergen. Danach habe er den Divisionskommandeur Generalmajor Abdullah Baysar telefonisch erreichen wollen, jedoch sei das Telefon vom Chef des Stabs beantwortet worden. Daraufhin habe er sofort erkannt, dass sie in eine „Falle geraten“ seien, sich mit allen Bataillonskommandeuren beraten und umgehend den Rückzugsbefehl gegeben und die Rückkehr zur Einheit eingeleitet. Dass niemand verletzt wurde und kein einziger Schuss gefallen sei, sei der deutlichste Beweis dafür.

Brigadegeneral Gürcan führte weiter aus: „Alle fragen, wann der sogenannte Putsch bekannt wurde. Am 15. Juli um 16:28 Uhr wurde vom Luftregiment des Generalstabs in Etimesgut ein Fax gesendet, das den Flugbetrieb am Flughafen Şırnak zwischen 22:00 und 24:00 Uhr am 15. Juli 2016 offen hielt. Einige wussten in Şırnak bereits ab 16:28 Uhr vom sogenannten Putsch.“ Diese Faxnachrichten seien in der Akte des 12. Schwurgerichts Adana vorhanden gewesen, jedoch aus der Akte des 17. Schwurgerichts Ankara entfernt worden.

Er erklärte außerdem, dass der Verlegungsbefehl seiner Einheit erst um 22:20 Uhr eingegangen sei, während diejenigen, die das Fax aus der Akte entfernt hätten, bereits um 16:28 Uhr vom Eintreffen der Flugzeuge gewusst haben müssten, die Kommandeursebene jedoch nicht informiert worden sei und die Einheit so in eine Falle gelockt worden sei.

Nach einem Telefonat des Divisionsstabchefs Arif Bozbıyık, der sagte: „Der Divisionskommandeur erwartet Sie im Hauptquartier“, sei er zum Divisionshauptquartier gegangen und habe nach dem Gespräch im Kommandeursbüro seinen Anwalt kontaktiert. Danach habe er sowohl sein privates als auch dienstliches Telefon ausgeschaltet und erklärt: „Ich habe alles so gelassen, wie es ist. Ich habe es dem Divisionskommandeur überlassen. Ich wollte, dass alles untersucht wird.“

Der Verteidiger wies darauf hin, dass die 7-seitige Anklageschrift im Verfahren vor dem 17. Schwurgericht Ankara inhaltlich bis hin zu Schreibfehlern identisch mit der Anklage des 12. Schwurgerichts Adana sei und lediglich kopiert worden sei, ohne neue Erkenntnisse oder Entwicklungen zu enthalten.

Weiterhin erklärte der Anwalt, dass sein Mandant zwar am 09. Juli zur Çakırsöğüt-Jandarma-Kommando-Brigade versetzt worden sei, jedoch Hakan Bıyık behauptet habe, ihn am selben Tag mittags in einer Villa gesehen zu haben, in der angeblich der Putsch geplant worden sei. Um diese falsche Behauptung zu widerlegen, seien Dienstantrittsdokumente sowie Turkish-Airlines-Flugdaten angefordert worden, diese jedoch bislang nicht vorgelegt worden. Aufgrund dieser Aussage sei sein Mandant als Organisationsleiter beschuldigt und ohne Ermittlungsverfahren als Mitglied des sogenannten „Yurtta-Sulh-Rates“ in die Anklage aufgenommen worden. Da die Aussage von Hakan Bıyık eindeutig falsch sei, werde beantragt, ein Verfahren wegen Falschaussage einzuleiten.

Der Anwalt führte weiter aus, dass das Telefon seines Mandanten am Morgen des 16. Juli beschlagnahmt worden sei, dieser jedoch bis etwa 18:00 Uhr in WhatsApp-Gruppen als online angezeigt worden sei. Es sei unklar, wer das Telefon übernommen habe, wann es versiegelt oder einem Gutachter übergeben wurde, und es gebe keinerlei Dokumentation dazu. Auch die forensische Kopie des Telefons sei nicht ausgehändigt worden. Daher werde beantragt, das Telefon zu finden und zu untersuchen, da sich darin entlastende WhatsApp-Kommunikation befinden könne.

Zudem seien die Polizeifunkprotokolle zwar in der Akte des 12. Schwurgerichts Adana vorhanden gewesen, jedoch nicht in der Akte des 17. Schwurgerichts Ankara enthalten. In den Protokollen aus Cizre sei um 21:18 Uhr die Anweisung zu hören gewesen, auf Fahrzeuge aus Richtung Şırnak zu achten. Zu diesem Zeitpunkt sei jedoch noch kein Verlegungsbefehl erteilt worden. Daher stelle sich die Frage, woher diese Information stammen konnte.

Abschließend erklärte Brigadegeneral Ali Osman Gürcan, dass aufgrund der damaligen terroristischen Anschläge in Ankara und Istanbul sowie der Formulierung im Befehl, wonach „unvermeidbare Ereignisse einen Einsatz erforderlich machen“, von einem möglichen großen Terroranschlag ausgegangen worden sei. Zudem sei er durch einen Oberst des 2. Armeekommandos informiert worden, dass die Brigade per Flugzeug vom Flughafen Cizre nach Ankara verlegt werden solle.

Die späteren Ermittlungen ergaben jedoch, dass das Fax um 16:28 Uhr eingegangen war, die zuständigen Kommandostellen jedoch nicht informiert wurden, der Verlegungsbefehl erst um 22:40 Uhr erteilt wurde, in den Funkprotokollen bereits um 21:18 Uhr von „Fahrzeugen aus Şırnak“ die Rede war, die Einheiten zunächst mehrere Kontrollpunkte ohne Hindernis passierten und erst in Cizre gestoppt wurden, sowie dass das übergebene Telefon nicht auffindbar war. Zusammengenommen wurden diese Umstände als Hinweise auf eine gezielte Falle gegenüber dem Personal der Çakırsöğüt-Brigade gewertet.