Zeugenschaft aus erster Hand über die vom MİT verteilten Waffen

Zeugenschaft aus erster Hand über die vom MİT verteilten Waffen
16/08/2026

Es ist bekannt, dass in der Nacht der Ereignisse vom 15. Juli einige paramilitärische Gruppen (dh. Gruppen, die der Öffentlichkeit eher als „Mafia“ bekannt sind) unbefugt und unkontrolliert mit unregistrierten Waffen an zahlreichen Gewalttaten beteiligt waren. Dass diese Waffen unregistriert waren, ist nicht nur ein technisches Manko, sondern fällt auch als Umstand auf, der darauf abzielt, die spätere Ermittlung der Täter zu erschweren.

Paramilitärische Strukturen und die Realität um Ayhan Bora Kaplan

Dass eine dieser paramilitärischen Gruppen Ayhan Bora Kaplan und sein Team war, hat nun Klarheit erlangt. In den Aussagen der Verhandlungen aus der vergangenen Woche wurden diese Struktur und ihre Aktivitäten weiterhin offen dargelegt. In einer Verhandlung desselben Prozesses wurde auch ein Geständnis protokolliert, wonach die besagten Waffen vom Nationalen Nachrichtendienst (MİT) stammten. Eine Person aus der Gruppe um Ayhan Bora Kaplan gab an, die Waffen vom MİT erhalten zu haben. Seitens der offiziellen Behörden gibt es hierzu bislang keine Stellungnahme.

Ein Gespräch zwischen einem hochrangigen MİT-Beamten und einem General

Ein weiterer wichtiger Datenpunkt zur Nacht des 15. Juli stützt sich auf eine direkte Zeugenschaft. Ein Telefongespräch, das zwischen Mitternacht und den Morgenstunden stattfand und von einem unserer Kollegen persönlich bezeugt wurde, enthält brisante Details zur Organisation der Ereignisse.

Es wird angegeben, dass das Gespräch zwischen Zekai Aksakallı und Kemal Eskintan stattfand. Die im Dialog zwischen den beiden gesprochenen Worte gibt unser Kollege wie folgt wieder:

Zekai Aksakallı: Was hast du gemacht? Kemal Eskintan: Das bewaffnete Team steht… Ich habe die Waffen platziert… Wir werden schwere Waffen einsetzen. Zekai Aksakallı: O.k. Kemal Eskintan: Es gibt schwere Maschinengewehre und Stinger… Kemal Eskintan: Die Panzerfahrzeuge haben wir auch platziert… Zekai Aksakallı: Wo? Kemal Eskintan: Die schweren Waffen sind auf dem Dach. Die Seite des Komplexes (Külliye)… Auch in der Umgebung der Polizeidirektion Ankara und des MİT…

Was bedeuten die Behauptungen über die Stationierung schwerer Waffen?

Formulierungen im überlieferten Dialog, bei denen es sich um „schwere Maschinengewehre“, „Stinger-Raketen“ und offenbar „Panzerfahrzeuge“ handelt, weisen auf eine Vorbereitung hin, die über einen gewöhnlichen Sicherheitseinsatz hinausgeht. Insbesondere dass kritische Punkte in Ankara – die Umgebung des Präsidialkomplexes, der Polizeidirektion Ankara und des MİT-Geländes – ins Visier genommen wurden, verstärkt die Fragezeichen bezüglich des Ausmaßes dieser Vorbereitung.

Einige kritische Fragen, die auf Antwort warten

Hinsichtlich der Ereignisse vom 15. Juli, die in jeder Hinsicht der Aufklärung bedürfen, ist die Beantwortung folgender Fragen von vitaler Bedeutung:

Warum hat der MİT-Beamte Kemal Eskintan dem Militärangehörigen Zekai Aksakallı Bericht erstattet? Wie wurde diese Koordination sichergestellt, obwohl zwischen ihnen kein direktes Über- beziehungsweise Unterordnungsverhältnis bestand und selbst ihre Institutionen unterschiedlich waren? Über welche Informationen bezüglich der bevorstehenden Ereignisse verfügte dieses Duo im Vorfeld, dass sie eine solche Koordination und Vorbereitung eingingen?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Zivilisten und Polizisten, die in der Umgebung des Präsidialkomplexes, des Generalkommandos der Gendarmerie und der Polizeidirektion Ankara ihr Leben verloren, von den oben genannten und in diesem Rahmen eingesetzten Waffen getroffen wurden?

Wie ist dieses Bild bezüglich des Einsatzes schwerer Waffen zu erklären, wo dem MİT weder die Aufgabe zukommt, einen Putsch niederzuschlagen, noch die Befugnis zusteht, schwere Waffen einzusetzen? Selbst wenn eine reale Putschgefahr bestanden hätte, hätte die Aufgabe zu deren Niederschlagung von Staatsanwälten, der Polizeikraft und befreundeten Militäreinheiten ausgeführt werden müssen; auf welche Befugnis können diese zwielichtigen Handlungen des MİT gestützt werden?

Werden in diesem Rahmen die Behauptungen, dass seitens des MİT Waffen an zivile paramilitärische Gruppen verteilt wurden, durch mehrere Zeugenschaften und Indizien bestätigt?

Dilaver Derviş