Aussagen, die den Zeitbegriff infrage stellen: Wurden Ereignisse oder Uhrzeiten erfunden?
Beginnen wir diesen Bericht mit Fragen. Journalismus bedeutet schließlich auch, die richtigen Fragen zu stellen und diesen nachzugehen, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.
„… die Wahrheit hat schließlich die Angewohnheit, früher oder später ans Licht zu kommen!...“
Haben sich die Ereignisse anhand der Beweise geformt, oder wurden die Beweise passend zu den Ereignissen interpretiert?
Wurde die reale Zeit zugrunde gelegt oder ein nachträglich konstruiertes Zeitgefüge?
Diese beiden Fragen rücken mit den vorliegenden Verteidigungsausführungen immer wieder in den Vordergrund. In einem in Ankara verhandelten Verfahren zum 15. Juli öffnen die Erklärungen von Oberst O.Y. nicht nur die Tür zu einer individuellen Verteidigung, sondern auch zu einer tiefgreifenden Debatte über die Gerichtsverfahren selbst.
Die Verteidigung bringt vor, dass die Anschuldigungen insbesondere über Zeitleisten, Beweiswürdigungen und die Art und Weise der Konstruktion von Ereignissen gravierende Widersprüche enthalten.
Wurde der Lauf der Zeit verändert?
Der auffälligste Divergenzpunkt zwischen den Behauptungen in der Akte und der Verteidigung zeigt sich über die Uhrzeiten. In den Anschuldigungen wird behauptet, Oberst O.Y. habe sich in kritischen Momenten der Ereignisse an bestimmten Punkten befunden. Die Verteidigung betont jedoch, dass dies technisch und physisch unmöglich sei.
Oberst O.Y. erklärt gestützt auf Videoaufzeichnungen, dass die Uhrzeiten, zu denen er in einem anderen Hauptquartier zu sehen ist, nicht mit den Vorwürfen überschneiden. Dies wird zu einem der zentralen Pfeiler der Verteidigung:
„Dass ich mit Ereignissen in Verbindung gebracht werde, die angeblich früher stattfanden, während mein Aufenthaltsort und die Uhrzeit dokumentiert sind, widerspricht dem gewöhnlichen Lauf des Lebens.“
Diese Aussage wirft die Frage auf, ob die Zeit in der Akte als eine lineare Realität behandelt oder nachträglich nach einem bestimmten Szenario rekonstruiert wurde.
Widersprüchliche Bewertungen im selben Text
Der Verteidigung zufolge widersprechen sich in der Akte nicht nur die Zeiten, sondern auch die Interpretationen in sich selbst. Es wird vorgebracht, dass sich innerhalb desselben Textes sowohl Bewertungen befinden, die den Vorwurf schwächen, als auch solche, die ihn verschärfen.
Oberst O.Y. bringt diesen Umstand mit folgenden Worten zum Ausdruck:
„Einerseits wird eingeräumt, dass ich zu den Tatzeiten bestimmter Delikte nicht vor Ort war, andererseits werde ich für dieselben Straftaten verantwortlich gemacht.“
Dieser Ansatz wird von der Verteidigung natürlicherweise so interpretiert, dass „zuerst das Ergebnis geschrieben und die Begründung erst im Nachhinein konstruiert wurde“.
Gibt es Beweise oder gibt es Interpretationen?
Ein weiteres zentrales Thema der Verteidigung ist die Frage konkreter Beweise. Oberst O.Y. gibt an, dass in der Akte keine direkte Handlungszuweisung gegen ihn vorliegt, er aber dennoch mit schweren Vorwürfen konfrontiert ist.
Die an dieser Stelle verwendeten Formulierungen sind bemerkenswert:
„Es ist unakzeptabel, mich in allen Ereignissen zu vermuten, ohne dass ein konkretes Datum darüber vorgelegt wird, welche Handlung ich begangen habe.“
Die Verteidigung bringt vor, dass einige Bewertungen in der Akte auf „allgemeinen Annahmen“ beruhen und die individuelle Verantwortung nicht konkretisiert wurde.
Betonung innerhalb des Hauptquartiers: „Ich bin Teil keinerlei Ereignisses“
Oberst O.Y. erklärt, dass er sich während der Geschehnisse an keinerlei Gewalttat beteiligt, keine Waffe gebraucht und nicht an aktiven Zusammenstößen teilgenommen hat. Diese Erklärung steht als weiteres Element in direktem Widerspruch zu den schweren Vorwürfen in der Akte.
In der Verteidigung wird dies deutlich zum Ausdruck gebracht:
„In dem Zeitraum, in dem ich anwesend war, habe ich mich an keiner strafbaren Handlung beteiligt.“
Mehr als nur eine Verteidigung
Das aufgezeigte Bild beschränkt sich nicht nur auf den Prozess einer einzelnen Person. Die Akte bringt eine breitere Debatte mit sich:
Ist die Chronologie der Ereignisse wirklich korrekt aufgebaut worden?
Wurden die Beweise genutzt, um die Ereignisse aufzuklären, oder wurden sie interpretiert, um in einen bestimmten Rahmen gepasst zu werden?
Sind die rechtlichen Prozesse in ihrem natürlichen Lauf vorangeschritten oder wurden sie entlang eines bestimmten Plans geformt?
Die in der Verteidigung vorgebrachten Widersprüche machen jede dieser Fragen noch sichtbarer.
Die Erklärungen von Oberst O.Y. stellen nicht nur einen individuellen Anspruch auf ein erlittenes Unrecht dar; sie bieten gleichzeitig eine ernsthafte Hinterfragung des Verhältnisses von Zeit, Beweis und Interpretation in den Gerichtsverfahren.
Die Funktionsweise des aktuellen türkischen Rechtssystems führt uns mittlerweile Beispiele vor Augen, die selbst Schlimmeres als eine „Willkürjustiz“ darstellen. Als Ergebnis einseitiger und bösartiger Gerichtsverfahren werden Tausende unschuldige Menschen so aktenkundig gemacht, als hätten sie Handlungen begangen, die ihnen nicht einmal in den Sinn gekommen wären. Um das Geschehene zutreffend festzustellen, wird es als unerlässlich angesehen, diese Rechtsbrüche bekannt zu machen und auf legitimen Wegen jegliche Initiative zu ergreifen.
Asım Durmaz