Vom Krankenwagen auf die Anklagebank
Das Verteidigungsprotokoll des Luftwaffenoffiziers K.Y., der am 15. Juli 2016 beim Generalstab tätig war, legt die zeitliche und räumliche Chronologie der Ereignisnacht detailliert dar. Das geschilderte Bild zeigt eine schwerwiegende Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Position von K.Y. und den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen.
Die Realität der Versetzung und die Kaderfrage K.Y. erklärt, dass seine Versetzung zur Personalabteilung des Generalstabs gegen seinen Wunsch erfolgte und er dort seinen Dienst versah. Diese Zuordnung stellt keine speziell ausgewählte oder bevorzugte Versetzung dar. Nach Angaben der Verteidigung ist der Versuch des Gerichts, ein Bild zu erzeugen, als sei K.Y. speziell dieser Einheit zugewiesen worden, inakzeptabel. Aufgrund seiner Waffengattung und Funktion war die Personalabteilung des Generalstabs lediglich einer von mehreren möglichen Dienstposten für K.Y. In seiner Aussage betont K.Y., er habe verlangt, dass dieser Umstand von vornherein klargestellt wird.
Schussabgabe vor dem Generalstab und die Verwundung des Kommandanten Der Verteidigung zufolge wurde in der Besagten Nacht vor dem Generalstab das Feuer auf Soldaten eröffnet. Unter den Soldaten, die mit dem Schutz der Einheit beauftragt waren, gab es Verletzte. In diesem Moment wurde auch der Kommandeur des Schutzbataillons getroffen und verwundet. K.Y. erklärt, dass er sich in dem plötzlich entstandenen bewaffneten Konflikt zum ersten Mal in seinem Leben in einer solchen Situation befand und seinen Standort nicht verließ, bis die Schüsse verstummten.
Mit den Worten: „Ich habe definitiv mit niemandem zusammengehandelt, weder mit einem Angeklagten noch mit einem Zeugen“, stellt er klar, dass er in diesem Zeitraum mit keiner Gruppe zusammen agiert hat. Er führt an, dass auch der Bericht der Expertenkommission bestätigt, dass er mit niemandem zusammengehandelt hat.
Verwundung und Transport im Krankenwagen Als sich die Lage der Verteidigung zufolge relativ beruhigt hatte, sah er, wie versucht wurde, den verwundeten Kommandeur des Schutzbataillons in einen Krankenwagen zu bringen. Er bemerkte, dass der verwundete Kommandeur schrie, woraufhin er half, indem er das eine Ende der Trage anpackte. Den weiteren Verlauf beschreibt er mit folgenden Worten: „Ich bin als Begleitperson des verwundeten Kommandeurs des Schutzbataillons mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gefahren…“
Aus Sicht der Verteidigung befand sich K.Y. ab diesem Zeitpunkt in der Rolle des Personals, das den verwundeten ranghohen Soldaten im Krankenhaus betreute. Während des Aufenthalts im Krankenhaus sprach K.Y. auch mit Ali Haberal und Mehmet Haberal, die ebenfalls dort eingetroffen waren, und informierte sie über die Situation. Der Antrag, diese beiden Personen sowie weiteres ranghohes Personal anzuhören, das seine Anwesenheit und Aktivitäten im Krankenhaus bestätigen könnte, wurde vom Gericht abgelehnt.
Entkopplung zwischen Dienstort und zur Last gelegter Tat Der wesentliche Kernpunkt der Verteidigung lautet: K.Y. hat dem verwundeten Kommandeur geholfen, ist im Krankenwagen ins Krankenhaus gefahren und hat seine Begleitpflicht erfüllt. Er hat den Ereignisort zu diesem Zeitpunkt physisch verlassen.
Dennoch sieht er sich lediglich aufgrund des Dienstpostens, auf den er zuvor versetzt worden war, unbegründeten und keineswegs zuordnungsbaren Anschuldigungen der Anklagebehörde ausgesetzt. Der Verteidigung zufolge erzeugt die Zuordnung eines Mitarbeiters, der einen verwundeten Kommandeur im Krankenhaus betreute, zu Taten, die angeblich am Ereignisort stattfanden, einen schwerwiegenden zeitlichen und räumlichen Widerspruch.
Nicht angehörte Zeugen In der Verteidigung wird zudem betont, dass zahlreiche Personen in derselben Position (im Krankenhaus und am Eingang der Einheit) die Aussagen von K.Y. bestätigen. Obwohl einige der höherrangigen Soldaten Zeugen der Geschehnisse waren und die Verteidigung deren Vernehmung als Zeugen beantragte, wurden sie vom Gericht weder als Zeugen geladen noch angehört. Dies wird von der Verteidigung als erheblicher Mangel bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit bewertet.
Die im Verteidigungsprotokoll gezeichnete Chronologie ergibt ein eindeutiges Bild:
Schussabgabe auf Soldaten vor dem Generalstab
Verwundung des Kommandeurs des Schutzbataillons
Hilfe an der Trage
Transport mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus
Begleitdienst im Krankenhaus und trotz alledem der Versuch, ihn in die Zusammenstöße und Ereignisse einzubeziehen…
Die Frage im Zentrum der Akte bleibt weiterhin dieselbe: Wie kann ein Angehöriger des Personals, der die Trage eines verwundeten Kommandeurs hielt und im Krankenwagen ins Krankenhaus fuhr, als Täter des Konflikts dargestellt werden?
Asım Durmaz