Zeit, Beweis und Logik im Prozess: Widersprüche in den Protokollen eines Offiziers.

Zeit, Beweis und Logik im Prozess: Widersprüche in den Protokollen eines Offiziers.
16/08/2026

Eine in Ankara verhandelte Akte, die sich in den jüngsten SEGBİS-Transkriptionsprotokollen widerspiegelt, hat in den Verfahren zum 15. Juli die Debatte über Zeitleiste, Beweiswürdigung und die Grundlage von Tatvorwürfen erneut entfacht. Der in der Akte genannte Major K.Y. argumentierte, dass zwischen seiner Schilderung der Ereignisse in jener Nacht und den Annahmen der Anklageschrift gravierende Widersprüche bestehen.

In den gerichtsnotorischen Erklärungen wird die Behauptung aufgestellt, dass Major K.Y. sich während der Stunden, in denen sich die Ereignisse verdichteten, nicht im Hauptquartier befand, er in der Anklageschrift jedoch dennoch „für alle Handlungen verantwortlich gemacht“ wird. Werden die Zeitangaben in den SEGBİS-Protokollen, die Kameramitschnitte und die Zeugenaussagen gemeinsam bewertet, findet die Frage, auf welcher konkreten Handlung der Tatvorwurf beruht, keine klare Antwort.

Diese Situation wirft insbesondere im Hinblick auf schwere Vorwürfe wie Tötung, Versuch der Tötung und Freiheitsberaubung eine kritische Frage auf: Wenn der Angeklagte zu den Tatzeiten nicht am Tatort war, auf welcher rechtlichen Grundlage beruht dann die Verantwortung?

In der Anklageschrift heißt es „Nicht verantwortlich“, am Ende wird er dennoch verantwortlich gemacht

Ein weiterer auffälliger Punkt in den SEGBİS-Transkriptionsprotokollen sind die inneren Widersprüche der Anklageschrift selbst. Die Verteidigung bringt vor, dass in einigen Abschnitten der Anklageschrift ausdrücklich die Bewertung enthalten ist, dass „die Ankunftszeit im Hauptquartier keine Verantwortung für Tötungs- und Verletzungsdelikte begründet“, derselben Person im Schlussteil jedoch dennoch eine Vielzahl schwerer Straftaten zur Last gelegt wird.

Dies stärkt die Behauptungen, dass eines der Grundprinzipien der Rechtsprechung – das Prinzip der „konkreten Handlung und individuellen Verantwortung“ – verletzt wurde.

Kein Waffengebrauch, kein Befehl, keine Anweisung

In den in der Akte enthaltenen Verteidigungsausführungen wird betont, dass seitens Major K.Y. keine Handlung vorliegt bezüglich:

jeglichen Schießens,

des Gebrauchs einer Waffe,

des Erteilens von Befehlen,

oder des Erhalts einer bewussten Anweisung bezüglich des Putschversuchs.

In den Verteidigungserklärungen wird zudem angeführt, dass der Soldat seine Waffe nach den Ereignissen abgegeben hat und sich in der Akte kein konkreter Beweis dafür befindet, dass er sich in jener Nacht an einer individuellen oder kollektiven Gewalttat beteiligt hat.

Was sagen die SEGBİS-Protokolle?

Das SEGBİS-Transkriptionsprotokoll aus dem Jahr 2025 enthält nicht nur die Erklärungen des Angeklagten, sondern auch die Dialoge zwischen dem Vorsitzenden Richter, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger. In diesen Dialogen werfen:

die fehlende Klarheit bezüglich der Uhrzeiten,

unterschiedliche Zeitzuweisungen an verschiedene Angeklagte für dasselbe Ereignis,

sowie der Umstand, dass für einige Angeklagte „ist nicht verantwortlich“ erklärt wird, während gegen andere mit derselben Begründung Anklage erhoben wird, ernsthafte Fragezeichen hinsichtlich der Kohärenz des Verfahrens auf.

Die rechtliche Debatte wächst

Die Akte wird nicht nur als Einzelverfahren aufmerksam verfolgt, sondern auch im Hinblick auf das Konzept der Kollektivverantwortung, den Beweisstandard und die Unschuldsvermutung in den nach dem 15. Juli geführten Prozessen. Eine detaillierte Untersuchung der SEGBİS-Aufzeichnungen wird als geeignet angesehen, den Verlauf der Akte in den kommenden Verhandlungstagen zu verändern.

Während das Verfahren andauert, rückt diese Akte noch einmal folgende Frage in den Vordergrund: „An welchem Punkt wird das Recht für diejenigen eingreifen, die in einer einzigen Nacht zu Schuldigen erklärt wurden?“

Asım Durmaz