Was in SEGBİS erzählt wurde: Es gab einen Befehl, es gab kein Verbrechen
Während die Gerichtsverfahren zur Nacht des 15. Juli 2016 auch Jahre später weiter diskutiert werden, brachten die in einer kürzlich abgehaltenen SEGBİS-Sitzung zu Protokoll genommenen Aussagen erneut auf die Tagesordnung, wie die militärische Hierarchie und das Recht ignoriert wurden. Was ein in Ankara dienender Offizier berichtete, birgt schwerwiegende Fragezeichen hinsichtlich der Grundlage, auf der die Tatvorwürfe konstruiert wurden
Den Erklärungen des Offiziers zufolge kam es in der besagten Nacht in der Einheit, in der er diente, zu einer außergewöhnlichen Aktivität. Blick man jedoch auf das Erzählte, war das Einzige, was der Soldat tat, im Rahmen des ihm erteilten Auftrags an seinem Ort zu verbleiben und abzuwarten, damit es zu keinerlei Ausschreitungen kam. Es gab weder einen Angriffsbefehl noch eine in diese Richtung erteilte Anweisung.
In den in das SEGBİS-Protokoll eingegangenen Aussagen betonte der Soldat insbesondere, dass das Befehl-Gehorsam-Verhältnis kein willkürlicher Bereich sei.
Mit den Worten „Im Militärdienst ist der Gehorsam gegenüber Befehlen nicht blind“ erklärte der Offizier, dass dieses Verhältnis durch Gesetze und eindeutige Anweisungen begrenzt sei.
Mit den Worten „Wie ein Befehl, der offensichtlich rechtswidrig ist, nicht ausgeführt wird, ist in den Rechtsvorschriften geregelt. In jener Nacht wurde mir ein solcher Befehl nicht erteilt“ verdeutlichte er seine Verteidigung.
Befehl vorhanden, Handlung nicht vorhanden
Im Gegensatz zu den Behauptungen, die sich in der Gerichtsakte widerspiegeln, findet sich in den Schilderungen des Offiziers keine konkrete Handlung. Die Vorwürfe des Schießens, der Anwendung von Gewalt oder des Eingreifens gegen eine Person decken sich nicht mit den eigenen Handlungen des Soldaten. Trotzdem erklärt er, dass er sich Stunden nach dem Vorfall im Zentrum schwerer Beschuldigungen wiederfand.
Die Worte „Ich habe an meinem Ort gewartet. Ich habe keine Waffe gebraucht. Ich hatte keinerlei Handlung gegen niemanden“ gehören zu den Aussagen, die sich eins zu eins im SEGBİS-Protokoll widerspiegeln. Dieser Umstand stärkt die Kritik, dass die Rechtsprechung eher über Vermutungen als über konkrete Handlungen geformt wird.
Debatte über die Kettensprengung der Verantwortung
Ein weiterer bemerkenswerter Punkt in der Verteidigung des Soldaten ist die Frage, für die Handlungen anderer verantwortlich gemacht zu werden. Der Offizier erklärt, dass Ereignisse, die sich an anderen Orten abgespielt haben sollen, mit seinem eigenen Aufenthaltsbereich in Verbindung gebracht und der Akte hinzugefügt wurden.
Die Aussagen „Ein Ereignis, das an einem anderen Punkt stattfand, wurde mir so vorgelegt, als wäre ich dort gewesen“ offenbaren, dass die Beschuldigungen verallgemeinert erhoben werden.
Dieser Ansatz führt zu schwerwiegender Kritik daran, dass das Prinzip der Individualität der Strafe, welches eines der Grundprinzipien des Rechts ist, verletzt wird. Während jeder nur für seine eigene Handlung verantwortlich gemacht werden müsste, deutet das geschilderte Bild auf das Gegenteil hin.
Der im SEGBİS zu Protokoll genommene stille Protest
Die Verteidigung des Offiziers trägt eher den Charakter eines ruhigen, aber entschlossenen Einwands als den einer lauten Polemik.
Die Worte „Mein Gewissen ist rein. Ich habe in jener Nacht nichts Rechtswidriges getan“ stechen als eine der auffälligsten Äußerungen hervor, die zu Protokoll genommen wurden.
Diese Erklärungen eröffnen erneut die Debatte darüber, inwieweit das Befehl-Gehorsam-Gleichgewicht, das Handlung-Straftat-Verhältnis und die individuelle Verantwortung in den nach dem 15. Juli geführten Gerichtsverfahren berücksichtigt wurden. Was in SEGBİS erzählt wurde, geht nicht nur als die Verteidigung eines Soldaten in die Akten ein, sondern zugleich als das stille Zeugnis einer Nacht, in der die Spur des Rechts verloren ging.
Asım Durmaz