„Ton da, aber kein Bild“: Anatomie einer von Widersprüchen geprägten Anklageschrift

„Ton da, aber kein Bild“: Anatomie einer von Widersprüchen geprägten Anklageschrift
16/08/2026

Im Rahmen der Verfahren zum 15. Juli offenbaren die SEGBİS-Protokolle der Verteidigung von Major K.Y. nicht nur das Geschehene, sondern auch eklatante Lücken in der Konstruktion der Anklageschrift. Der Verteidigung zufolge enthält die Akte weder eine eindeutige Handlung noch einen klaren Beweis oder einen konkreten Tatvorwurf.

Die Aussage des Verteidigers vor Gericht fasst die Situation zusammen: „In dieser Akte gibt es zwar Ton, aber kein Bild.“

Keine entlastenden Beweise, aber auch keine belastenden!

Den in den SEGBİS-Protokollen festgehaltenen Verteidigungsaussagen zufolge enthält die Anklageschrift zwar ausführliche Schilderungen, auf welcher konkreten Handlung diese beruhen, bleibt jedoch unklar. Die Verteidigung betont bezüglich der Anklageschrift:

dass nicht niedergeschrieben ist, welche Handlung der Verdächtige begangen hat,

dass nicht aufgezeigt wird, welche Tat mit welchem Straftatbestand verknüpft ist,

dass sich innerhalb desselben Textes widersprüchliche Bewertungen befinden.

Einerseits heißt es, er „kann für Tötungs- und ähnliche Delikte in jenen Stunden nicht verantwortlich gemacht werden“, während der Angeklagte direkt im Anschluss für eine Vielzahl schwerer Straftaten haftbar gemacht wird.

Zeiten stimmen nicht überein, Verantwortung wird dennoch zugeschrieben

Einer der zentralen Widersprüche, die in den Verteidigungsausführungen hervorgehoben werden, ist die Zeitfrage. Es wird betont, dass die Aufzeichnungen über die Ankunftszeit des Soldaten im Hauptquartier in der Anklageschrift abweichend interpretiert werden.

In der Verteidigung wird folgende Frage gestellt: „Wie kann eine Person für eine Straftat verantwortlich gemacht werden, die angeblich um 02:00 Uhr im Hauptquartier begangen wurde, obwohl durch Kamerabilder feststeht, dass sie diesen Ort erst 1 Stunde und 48 Minuten später – nämlich um 03:48 Uhr – erreicht hat?“

Trotz dieses Widerspruchs wird die Zuweisung der Verantwortung in der Anklageschrift fortgeführt, was aus rechtlicher Logik infrage gestellt wird.

Vorwurf von „Copy-Paste-Beschuldigungen“

Der Verteidigung zufolge wurden einige Abschnitte der Anklageschrift für verschiedene Personen nach demselben Schema verfasst. Obwohl Zeiten, Handlungen und Vorwürfe sich von Person zu Person unterscheiden, fällt die Verwendung identischer Formulierungen im Schlussteil auf.

Der Verteidiger fasst dies wie folgt zusammen: „Wir wissen nicht, welches Ausmaß welche Handlung erreicht hat. Es wurde zwar aufgeschrieben, aber nicht mit Inhalt gefüllt.“

Eine offene Frage vor Gericht

Das aus den SEGBİS-Protokollen hervorgehende Bild stellt nicht nur individuelle Verteidigungslinien, sondern die gesamte Gerichtspraxis zur Debatte.

Das Erheben schwerer Beschuldigungen ohne konkrete Beweise, mit widersprüchlichen Zeitangaben und nicht übereinstimmenden Bewertungen…

All diese Elemente halten die Akte als „ein Beispiel dafür fest, wie Recht angewendet wird, und nicht nur dafür, wie ein einzelner Prozess geführt wird“.

Asım Durmaz