Offene Widersprüche eines Gerichtsverfahrens: Die auch nach Jahren noch unbeantworteten Fragen

Offene Widersprüche eines Gerichtsverfahrens: Die auch nach Jahren noch unbeantworteten Fragen
16/08/2026

Die SEGBİS-Ablaufprotokolle der Gerichtsverfahren, die nach dem 15-Juli-Theater eröffnet wurden, offenbaren auch nach Jahren weiterhin den andauernden Mangel an Beweisen, die zeitlichen Widersprüche und die verfahrensrechtlichen Probleme in den Prozessen. Die Verteidigungserklärungen in einer Akte eines Gerichts in Ankara zeigen eine tiefe Kluft zwischen dem, was ein Offizier in der Besagten Nacht und danach erlebte, und dem in der Anklageschrift gezeichneten Bild.

In den Aussagen, die sich in den SEGBİS-Aufzeichnungen widerspiegeln, ist zu sehen, dass der Soldat wiederholt betonte, dass keine der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen auf einer persönlichen und konkreten Handlung beruht. Dennoch fällt auf, dass in der Akte schwere Tatvorwürfe auf der Grundlage abstrakter Bewertungen konstruiert wurden.

„Ich habe weder Befehle erteilt noch Waffen gebraucht“ Der zentrale Punkt im Mittelpunkt der Verteidigung ist eindeutig: Der Offizier erklärt, dass er während der gesamten Vorfallnacht keinerlei Handlungen wie Schießen, Waffengebrauch, Befehlserteilung oder Lenkung vorgenommen habe. In den Erklärungen aus den SEGBİS-Aufzeichnungen wird argumentiert, dass die Position, an der er sich aufgrund seiner Stellenbeschreibung befand, nachträglich in einen Grund für die strafrechtliche Verantwortlichkeit umgewandelt wurde.

Vor Gericht wird folgende Aussage zu Protokoll genommen: „Die mir zur Last gelegten Straftaten resultieren nicht aus einer von mir begangenen Handlung, sondern aus der Position, in der ich mich befand.“ Diese Erklärung verstärkt die Debatten über die Verletzung des Prinzips der Individualität der Strafe, das eines der Grundprinzipien des Strafrechts darstellt.

Zeitleiste stimmt nicht mit der Anklageschrift überein Eines der Themen, auf das in den SEGBİS-Protokollen am meisten eingegangen wird, sind die zeitlichen Unstimmigkeiten bezüglich der Vorfallnacht. Der Verteidigung zufolge bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den in der Anklageschrift akzeptierten Zeitspannen und den Kameraaufnahmen, Zeugenaussagen sowie den Bewegungsplänen der Soldaten.

Der Offizier führt aus, dass er sich zu den Zeiten, in denen die ihm zur Last gelegten schwersten Handlungen begangen wurden, nicht am Tatort befand, er jedoch trotzdem für alle Straftaten verantwortlich gemacht werde. Die Verteidigung fasst diesen Umstand mit folgender Frage zusammen: „Wie kann eine Person für Handlungen verantwortlich gemacht werden, die zu den Zeiten begangen wurden, als sie sich gar nicht dort befand?“ Es zeigt sich, dass auf diese Frage in der Anklageschrift keine klare und konkrete Antwort gegeben wird.

Der Festnahme-Prozess: Rechtliches Verfahren oder Bestrafung? In den SEGBİS-Aufzeichnungen nehmen nicht nur die Schilderungen der Vorfallnacht, sondern auch die des Festnahme-Prozesses breiten Raum ein. Der Verteidigung zufolge wurde der Offizier während des Festnahme-Prozesses Praktiken außerhalb der rechtlichen Grenzen ausgesetzt, obwohl er sich ohne jeglichen Widerstand ergab.

Den Erklärungen zufolge wurde der Soldat:

Lange Zeit in geschlossenen Räumen festgehalten

Physischem und psychischem Druck ausgesetzt

Noch vor Beginn des Gerichtsverfahrens wie ein Schuldiger behandelt

In der Verteidigung sticht folgende Betonung hervor: „Wir wurden bereits behandelt, als wären wir für schuldig erklärt worden, noch bevor wir ein Gericht gesehen hatten.“ Diese Schilderungen bringen die Kritik mit sich, dass die Unschuldsvermutung faktisch aufgehoben wurde.

Das Beweisproblem: Schilderungen vorhanden, Handlung nicht vorhanden Einer der auffälligsten Aspekte der Akte ist die Beweisfrage. Obwohl in der Anklageschrift laut den SEGBİS-Aufzeichnungen lange Schilderungen, Bewertungen und Kommentare enthalten sind, wird nicht eindeutig aufgezeigt, auf welcher konkreten Handlung diese Schilderungen basieren.

Die Verteidigungsseite erklärt, dass in vielen Teilen der Anklageschrift:

Entlastende Beweise nicht berücksichtigt wurden

Belastende Beweise nicht konkretisiert wurden

Dieselben Ereignisse für verschiedene Angeklagte unterschiedlich interpretiert wurden

Folgender Satz, den ein Verteidiger vor Gericht verwendete, fasst den allgemeinen Rahmen der Akte zusammen: „In dieser Akte gibt es Ton, aber kein Bild.“

Das Gerichtsverfahren betrifft mehr als eine Person Diese Verteidigungen, die sich in den SEGBİS-Ablaufprotokollen widerspiegeln, machen nicht nur die Probleme eines einzelnen Offiziers sichtbar, sondern die gemeinsamen Probleme vieler Prozesse, die nach dem 15. Juli eröffnet wurden. Beschuldigungen, die auf Vermutungen statt auf konkreten Handlungen basieren, sowie Gerichtsverfahren, die fortgesetzt werden, ohne dass zeitliche und beweisbezogene Widersprüche ausgeräumt wurden, sorgen für schwerwiegende Debatten im Hinblick auf die Grundsätze des Rechtsstaates.

Die Akte bringt erneut folgende Frage auf die Tagesordnung: Wie können Entscheidungen, die ohne konkrete Handlung und ohne die Ausräumung von Zeit- und Beweiswidersprüchen getroffen werden, das Gefühl der Gerechtigkeit herstellen?

Asım Durmaz