Kein Verb, aber ein Täter: Die beweislose Konstruktion eines Verbrechens
In den Verfahren nach dem 15. Juli gehörte die Erhebung von Tatvorwürfen ohne konkrete Handlung zu den am stärksten diskutierten Themen. Die Aussagen von Oberst C.T. während einer SEGBİS-Sitzung (Videokonferenzsystem der Justiz) haben diese Debatte erneut entfacht. Der Verteidigung zufolge besteht ein deutlicher Widerspruch zwischen den in der Akte als Straftat aufgeführten Handlungen und den tatsächlichen Taten des Soldaten.
Die in den SEGBİS-Protokollen festgehaltenen Schilderungen rücken die zentrale Frage im Herzen der Anschuldigungen wieder in den Fokus: Wie wird ein Täter bestimmt, wenn keine Tat vorliegt?
Keine Handlung, aber ein Tatvorwurf
Oberst C.T. bringt in seiner Verteidigung deutlich zum Ausdruck, dass sich keine der gegen ihn gerichteten Anschuldigungen auf eine konkrete Handlung stützt.
„Ich habe weder geschossen noch eingegriffen oder mich gewalttätig verhalten“, gehört zu den klarsten Aussagen im Protokoll.
Dennoch ist der Soldat in der Akte mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Der Verteidigung zufolge ergibt sich diese Situation nicht aus einer Handlung, sondern aus seinem Status und dem bloßen Umstand, in jener Nacht vor Ort gewesen zu sein.
Die Aussage „Jeder, der in jener Nacht dort war, wurde beschuldigt, ohne dass auf die einzelne Handlung geschaut wurde“ verdeutlicht, wie Schuld von einer individuellen zu einer kollektiven Angelegenheit gemacht wurde.
Auslegung statt Beweise
Ein weiterer auffälliger Punkt in den Schilderungen von Oberst C.T. ist die Dehnung des Beweisbegriffs. In der SEGBİS-Verteidigung wird betont, dass anstelle konkreter Beweise Interpretationen und Verallgemeinerungen die Akte beherrschen.
„Es gibt keinen einzigen konkreten Beweis über mich, der eine von mir begangene Handlung zeigt“, lautet eines der Hauptargumente der Verteidigung. Dennoch werden die Behauptungen kettenartig aufgebaut und der Soldat mit den Handlungen anderer in Verbindung gebracht.
Dieser Ansatz bringt die Kritik mit sich, dass einer der grundlegendsten Grundsätze des Strafrechts – „Im Zweifel für den Angeklagten“ – ins Gegenteil verkehrt wird.
Ein Prozess mit vorher festgelegtem Täter
Die im SEGBİS-Protokoll wiedergegebenen Aussagen vermitteln den Eindruck, dass das Ergebnis in manchen Phasen des Verfahrens von Anfang an feststand.
„Ich wurde für schuldig erklärt, ohne dass meine Verteidigung angehört wurde“, gehört zu den bemerkenswertesten Bewertungen von Oberst C.T. bezüglich des Verfahrens.
Dieser Umstand wirft die Frage auf, ob die Straftat durch Beweise oder durch Vorannahmen konstruiert wurde. Der Verteidigung zufolge bildet nicht das Ereignis selbst, sondern das im Nachhinein geschaffene Narrativ die Grundlage.
Das SEGBİS-Protokoll: Beschuldigung ohne Handlung
Oberst C.T. fasst das Gesamtbild am Ende seiner Verteidigung mit einem eindeutigen Satz zusammen:
„Es gibt keine Handlung, die ich begangen habe, aber es gibt eine Schuld, die mir aufgelastet wird.“
Dieser Ausdruck spiegelt die gemeinsame Kritik an vielen der nach dem 15. Juli geführten Prozesse wider. Diese im SEGBİS-Protokoll festgehaltene Verteidigung stärkt die Behauptungen, dass Schuld nicht durch Beweise, sondern durch Annahmen konstruiert wird. Das Gesamtbild, in dem die Tat in den Hintergrund gedrängt und der Täter in den Vordergrund gerückt wird, zeigt auf, wie das Recht seine Spur verliert.
Asım Durmaz