Ein Beamter, der Folter und Misshandlung begeht, kann nicht straffrei bleiben!

Ein Beamter, der Folter und Misshandlung begeht, kann nicht straffrei bleiben!
22/01/2026

Der Ausschuss gegen Folter der Vereinten Nationen hat die türkische Regierung zu dem Beschluss der Staatsanwaltschaft Trabzon vom 5. Januar 2017, wonach „kein hinreichender Tatverdacht für eine Strafverfolgung“ bestehe, befragt. Der Ausschuss wollte klären, ob unter den Notstandsdekreten Amtsträger, die Folter oder Misshandlungen begangen haben, strafrechtlich belangt wurden und ob es in diesem Zusammenhang eine Praxis der Straflosigkeit gibt.

Die türkische Regierung erklärte in ihrer Stellungnahme, dass der genannte Beschluss der Staatsanwaltschaft Trabzon nach Einlegung eines Widerspruchs aufgehoben und die Vorwürfe untersucht worden seien. Außerdem wies die Regierung darauf hin, dass die Regelung in Artikel 9 des Notstandsdekrets Nr. 6564, wonach Amtsträger keine rechtliche, finanzielle oder strafrechtliche Verantwortung tragen, sich nur auf Entscheidungen im Rahmen des Notstandsdekrets und auf die dort ausgeführten Aufgaben beschränkt. Sie betonte ausdrücklich, dass dies nicht bedeutet, dass Amtsträger, die Verdächtige oder Angeklagte foltern oder misshandeln, straffrei bleiben sollen.

Die Ereignisse nach dem genannten Beschluss der Staatsanwaltschaft Trabzon zeigen deutlich:

Der UN-Ausschuss gegen Folter verfolgt Folterhandlungen und die Folternden Schritt für Schritt. Wer solche Taten begeht, muss wissen, dass es Institutionen gibt, die dies überwachen, dokumentieren und zur Rechenschaft ziehen, wenn der Zeitpunkt gekommen ist.

Die türkische Regierung machte in ihrer Verteidigung deutlich, dass die Vorfälle untersucht und die Verantwortlichen verfolgt wurden. Das Notstandsdekret schützt nicht Amtsträger, die Folter oder Misshandlung begehen, und es besteht kein Hindernis, dass diese Personen auch international zur Rechenschaft gezogen werden können.

Daraus ergibt sich: Wer im Vertrauen auf das Erdogan-Regime Folter oder Misshandlung begangen hat, wird zur Rechenschaft gezogen, solange Erdogan an der Macht ist. Täter von Folter- oder Misshandlungsdelikten, die nicht der Verjährung unterliegen, werden früher oder später für ihre Taten verantwortlich gemacht. Dass diese Personen sich hinter Notstandsdekreten verstecken, ändert nichts an der Tatsache, dass sie Straftaten begangen haben.

Fazit:

Zahlreiche Menschen, die keine Straftaten begangen haben, sitzen derzeit im Gefängnis, wissen aber, dass sie unschuldig sind und erwarten geduldig, dass die Gerechtigkeit ihren Lauf nimmt. Gleichzeitig sollten diejenigen, die ihre Macht und Einfluss ausgenutzt haben, um Folter oder Misshandlung zu begehen, damit rechnen, dass sie für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden.

Serdar Türkoğlu