Ali Türkşen in Griechenland abgewiesen... Auswirkung des UN-NGO-Folterberichts?

Ali Türkşen in Griechenland abgewiesen... Auswirkung des UN-NGO-Folterberichts?
07/06/2026

Der UN-Ausschuss für Menschenrechte wies in seinem im November 2024 veröffentlichten Bericht „Abschließende Bemerkungen“ darauf hin, dass die nach dem 15. Juli in der Türkei erlebten Fälle von Folter und Misshandlung in internationale Register eingegangen seien, diese Verbrechen den Charakter von Verbrechen gegen die Menschlichkeit besäßen und nicht der Verjährung unterlägen. Der Ausschuss machte zudem auf den Mangel an wirksamen Ermittlungen zu Foltervorwürfen in der Türkei sowie auf das Problem der Straflosigkeit aufmerksam.

Griechenland erklärt Ali Türkşen zur „Persona non grata“

Der ehemalige Soldat Ali Türkşen gab in einer Erklärung auf seinem Social-Media-Konto bekannt, dass Griechenland ihn zur „Persona non grata“ (unerwünschte Person) erklärt habe, ihm nicht erlaubt worden sei, auf den Inseln Rhodos, Chalki und Symi von seinem Boot an Land zu gehen, und dass die Ein- und Ausreiseverfahren nicht in seinem Reisepass vermerkt worden seien.

Ali Türkşen erklärte in seiner Stellungnahme, dass Griechenland ihm gegenüber keine Begründung angegeben habe, und behauptete, dass die griechische Regierung eine solche Entscheidung wahrscheinlich aufgrund bestimmter Informationen über ihn getroffen habe.

Türkşen fügte seinen Worten hinzu, dass er zum ersten Mal nicht nach Griechenland hineingelassen wurde, wohin er seit 23 Jahren ohne jegliche Probleme gereist war.

Die Entwicklung im Anschluss an den auf der offiziellen UN-Website veröffentlichten NGO-Bericht !!!

Der UN-Ausschuss für Menschenrechte hielt seine 142. Sitzung im Herbst 2024 ab und prüfte nach dem vom Staat Türkei vorgelegten Bericht die Schattenberichte von mehr als 60 Nichtregierungsorganisationen. Der Ausschuss schloss seine Arbeit ab und hielt in seinen am 8. November 2024 veröffentlichten abschließenden Bemerkungen fest, dass die Folter- und Misshandlungspraktiken in der Türkei systematischer Natur seien.

In dem Bericht wurde zudem daran erinnert, dass Folterverbrechen im Rahmen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht der Verjährung unterliegen.

Ungewöhnlicherweise veröffentlichte die UN die NGO-Berichte, und in den veröffentlichten NGO-Berichten wurden einige Namen direkt genannt, wobei sich unter diesen Namen folgende Personen befanden:

• Generalleutnant (a.D.) Zekai Aksakallı • Major (a.D.) Barış Dedebağı • Oberst (a.D.) Ali Türkşen • MİT-Leiter für Auslandsoperationen Kemal Eskintan • Polizistin Elif Sümercan • Polizist Tahir Darbazoğlu

Der Name von Ali Türkşen war zuvor auch in Berichten genannt worden, die von „Advocates of Silenced Turkey“ (AST) im Zusammenhang mit Foltervorwürfen veröffentlicht wurden. AST hatte in ihren auf Zeugenaussagen basierenden Berichten behauptet, dass Türkşen und einige andere Namen in Fälle von Folter und Misshandlung verwickelt gewesen seien.

Rechtlicher Rahmen

• Das UN-Übereinkommen gegen Folter (CAT) verbietet Folter absolut. • Die Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (2020) sieht Sanktionen wie Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten für Personen vor, die Folter begehen oder diese dulden. • Gemäß TCK 94 (Türkisches Strafgesetzbuch) ist Folger ein schweres Verbrechen; die UN-Beschlüsse zeigen hingegen, dass diese Verbrechen auch auf internationaler Ebene verfolgt werden.

Einreiseverbot für Türkşen an den griechischen Küsten

Dass Griechenland Ali Türkşen nicht ins Land ließ und ihn zur unerwünschten Person erklärte, nachdem im Jahr 2024 der Schattenbericht der Nichtregierungsorganisationen auf der offiziellen UN-Website veröffentlicht wurde, wurde als ein starkes Zeichen dafür gewertet, dass internationale Sanktionen nun faktisch in Kraft treten.

Salim Sancak